Barmen, Donnerstag, 11. Juli 1861
Deinen lieben Brief vom 26st vorigen Monats erhielt ich u. freute mich mal wieder ein Lebenszeichen von Dir zu bekommen.
[…]
Hermann ist wegen Deiner Angelegenheit zum Bürgermeister gegangen u. der hat ihm gesagt er müsse sich beim Polizeidirector danach erkundigen. Dieser sagte es sei nichts weiter nöthig, als daß Du oder ich oder irgend Einer für Dich bei der Königlich-preußischen Polizei-Direction ein käme, worin gesagt würde, Du habest durch einen unerlaubten 10jährigen Aufenthalt im Auslande u. anderwärtiges Verhalten Dein Bürgerrecht in Preussen verloren, seist jezt durch die Königliche Amnestie begnadigt u. wünschest Dein Bürgerrecht wieder zu erlangen. Die Sache ist ganz einfach u. es ist wol am besten, wenn Du es selbst thust. Du mußt denn nur amtsmäßig, auf einem gebrochenen Bogen schreiben, wie Du es wol wissen wirst u. kannst es uns zuschicken. […]
Mit treuer Liebe
Deine Mutter Elise
Der Polizeidirector sagte mir also, Du möchtest in der Eingabe nur sagen, Du seist flüchtig geworden, hättest Dein Bürgerrecht verloren durch den 10jährigen unerlaubten Aufenthalt im Auslande, seist durch die Amnestie begnadigt & wünschtest nun das verlorne Bürgerrecht wieder zu erlangen! Die Eingabe kann ganz einfach & kurz gehalten sein. Gleichzeitig aber mußt Du ein Führungsattest, das Dir die dortige preuß. Behörde ausstellen wird beilegen. […]
Halte Dich gesund! & herzlichen Gruß von
Deinem Hermann
Bei seiner Thronbesteigung hatte König Wilhelm I. 1861 eine Amnestie für politische Vergehen erlassen. In den Genuss der Amnestie kamen auch die Revolutionäre von 1848/49, zu denen auch Friedrich Engels zählte.
In: Marx-Engels-Gesamtausgabe, Briefwechsel, Band 11, Berlin 2005, S. 534-535.
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