Verständnis und medizinische Versorgung statt Stigmatisierung und Versorgungslücken
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Lebensrealität anerkennen

26. Februar 2026

Teil 1: Leitartikel – Schwangerschaftsabbrüche zwischen Strafrecht und Selbstbestimmung

Vielen Frauen wird es erst bewusst, wenn sie in der Situation sind: Wer in Deutschland abtreibt, macht sich strafbar – das gilt für Patientinnen und Ärzte. Tatsächlich bleibt dies jedoch meist ohne Konsequenzen, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind: Der Schwangerschaftsabbruch muss innerhalb der ersten zwölf Wochen und nach einem Beratungsgespräch bei einer staatlich anerkannten Stelle erfolgen. Grundlage dafür ist Paragraf 218 des Strafgesetzbuches. Auch bei medizinischer Indikation oder nach einer Vergewaltigung bleibt die Patientin straffrei.

Dieser Widerspruch sorgt für eine teils verbissen geführte Debatte: Was wiegt schwerer, das Selbstbestimmungsrecht der Frau oder der Schutz des ungeborenen Lebens? Vor allem für Mitglieder konservativer Parteien und christlicher Verbände stellt die aktuelle Rechtsprechung einen annehmbaren Kompromiss dar. Andere hingegen sehen hier ein veraltetes, patriarchales Gesetz, das abgeschafft werden sollte. Denn die Kriminalisierung von Abtreibungen, mag sie auch eingeschränkt sein, hat schwere Folgen.

Versorgung und Ausbildung lückenhaft

So hat sich die Anzahl der Praxen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, laut Statistischem Bundesamt in den letzten zwanzig Jahren halbiert. Zwar gilt die Versorgung laut der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe insgesamt als gesichert, dennoch müssen viele Frauen lange Wege auf sich nehmen.

Versorgungslücken gibt es vor allem im ländlichen Raum und in katholisch geprägten Bundesländern wie Bayern. Die Aktivistin und Fachärztin Kristina Hänel berichtete 2024 in einem WDR-Artikel, dass Ärztinnen und Ärzte, die Abbrüche anbieten, häufig Anfeindungen erlebten und Angst vor Bedrohungen hätten. Gleichzeitig fehle es an medizinischer Ausbildung, da Schwangerschaftsabbrüche an Universitäten meist nur aus ethischer Perspektive thematisiert würden, nicht aus praktisch-medizinischer. Immerhin, seit der Abschaffung von Paragraf 219a könne an den Universitäten offen über das Thema gesprochen werden.

Anfeindungen und Stigmatisierung

Auch die ELSA-Studie des Bundesministeriums für Gesundheit zeigt, dass viele ungewollt Schwangere Stigmatisierung befürchten oder erfahren – mit Folgen für ihr Wohlbefinden und den Zugang zu medizinischer Versorgung. In der Studie wird betont, wie wichtig ein gesellschaftliches Klima sei, in dem Schwangerschaftsabbrüche als Teil der Lebensrealität anerkannt werden. 2024 entwarf ein breites Bündnis von Verbänden einen Gesetzesentwurf, nach dem Schwangerschaftsabbrüche sogar bis in die 22. Schwangerschaftswoche möglich sein sollten – dadurch wurde die Debatte noch komplexer.

Eine von der ehemaligen Ampelregierung eingesetzte Expertenkommission sprach sich im April 2024 für eine Entkriminalisierung von Abbrüchen in der Frühschwangerschaft aus. Politisch blieb das folgenlos: Im Rechtsausschuss fand sich keine Mehrheit, um das Thema noch vor der Wahl anzugehen. Für Betroffene hätte eine Entkriminalisierung aus Sicht vieler Fachleute Vorteile: bessere Information und medizinische Versorgung, weniger Stigmatisierung – und möglicherweise auch eine umfassendere Kostenübernahme durch Krankenkassen. Zwar sieht auch der aktuelle Koalitionsvertrag vor, die Kostenübernahme zu erweitern. Was das bedeutet, interpretieren die Parteien jedoch unterschiedlich. Während die SPD davon ausgeht, dass hierfür eine Legalisierung in der Frühschwangerschaft notwendig ist, wollen CDU/CSU Paragraf 218 unangetastet lassen. Es bleibt zu hoffen, dass es der neuen Regierung gelingt, einen gemeinsamen Weg im Sinne der betroffenen Frauen zu finden.

Mareike Thuilot

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