Die nordrhein-westfälische Kulturministerin Ina Brandes will freiberufliche Künstlerinnen und Künstler gegen Verdienstausfälle absichern. Dazu hat sie eine entsprechende Gesetzesinitiative in den Bundesrat eingebracht. Ziel ist es sicherzustellen, dass Kulturschaffende zwischen verschiedenen Engagements einen Anspruch auf Sozialleistungen haben – in diesen Phasen sind sie immerhin weiter künstlerisch tätig, sodass die Arbeitslosenversicherung nicht greift, und eine private Vorsorge ist aufgrund der geringen Durchschnittseinkommen kaum möglich. Der Plan von Brandes sieht vor, die Absicherung an die Künstlersozialkasse anzukoppeln.
Damit führt die CDU-Politikerin ihre Bemühungen um eine Verbesserung der beruflichen Gegebenheiten von Künstlerinnen und Künstler fort: Schon im Juli 2024 hat sie bei zwei reinen Landesförderprogrammen eine Honoraruntergrenze in Höhe von 55 Euro pro Stunde eingeführt, ab 2026 sollen diese bei allen Kulturförderungsprojekten verpflichtend sein. Ob allerdings die jeweiligen Fördersummen auch entsprechend steigen, ist noch offen. Sollte dies nicht der Fall sein, könnte die geplante Absicherung früher als gedacht benötigt werden, zumal viele Festivals, Theater und Clubs angesichts einer radikalen Kürzung in den Haushalten von Städten und Kommunen ohnehin am Abgrund stehen.
Vor allem in Köln sieht es düster aus: Die freie Szene soll hier laut dem Haushaltsplan der Verwaltung mit 2,4 Millionen Euro weniger auskommen, was einer Kürzung von rund 17 Prozent entspricht – und das zusätzlich zu den drohenden massiven Einschnitten auf Bundesebene. Zwar soll der Kulturetat von Kulturstaatsministerin Claudia Roth 2025 leicht steigen, die Förderung von Institutionen wie dem Forum Freies Theater oder dem Tanzhaus NRW aber gleichzeitig zugunsten der großen Einrichtungen gestrichen werden. Für viele Häuser und Ensembles könnte dies das Ende bedeuten, was wiederum dazu führen dürfte, dass freiberufliche Künstlerinnen und Künstler schlichtweg keine Aufträge mehr bekommen. Und ob in diesem Fall die – noch zu beschließende – Absicherung gegen Verdienstausfälle greifen würde, ist mehr als fraglich.
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